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Biologische Produktion Rechtsvorschriften in Österreich
Inhaltsverzeichnis
EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz (EU-QuaDG)
BGBl. I Nr. 130/2015 (englische Fassung)
geändert durch BGBl. I Nr. 78/2017 (ELI: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2017/78/20170703)
geändert durch BGBl. I Nr. 257/2021 (ELI: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/257/20211231)
geändert durch BGBl I Nr. 139/2024 (ELI: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2024/139/20240918)
Mit 1. Jänner 2016 trat in Österreich das Bundesgesetz zur Durchführung des Unionsrechts auf dem Gebiet der biologischen Produktion, geschützten Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten (EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, EU-QuaDG; BGBl. I 130/2015) in Kraft. Das auf dem Gebiet der biologischen Produktion noch geltende Lebensmittelgesetz 1975 wurde aufgehoben.
Das Gesetz dient unter anderem der Durchführung der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. Im Wesentlichen sind im EU-QuaDG Kontroll- und Antragsverfahren und die zu verhängenden Sanktionen festgelegt. Die Kontrolle wird entsprechend bewährter Praxis privaten Kontrollstellen übertragen.
Weitere Rechtsvorschriften finden Sie unter Rechtsvorschriften in der EU - Biologische Produktion
Erlässe im Bereich der biologischen Produktion
Bezugnahmen in den Erlässen auf die durch die Verordnung (EU) 2018/848 aufgehobene Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sind als Bezugnahmen auf die entsprechende Bestimmung der Verordnung (EU) 2018/848 samt delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu lesen (siehe dazu auch Art. 56 der Verordnung (EU) 2018/848). Verweise auf weitere aufgehobene Regelwerke gelten ebenso als Verweise auf den jeweiligen Gegenstand regelnde Vorschriften.
Pflanzenproduktion
„Derzeit gibt es in diesem Bereich keine mittels Erlass geregelten Feststellungen.“
Tierproduktion
Sammelerlass zum Themenbereich "Tierproduktion"
2023-0.925.949 vom 28.12.2023
Beilage 1 (Weitergeltung Erlässe) zum Sammelerlass "Tierproduktion" (2023-0.925.949 vom 28.12.2023)
Beilage 2 (Bereinigung) zum Sammelerlass "Tierproduktion" (2023.0.925.949 vom 28.12.2023)
Freigelände- und Weidezugang ab 2022
2021-0.151.159 vom 17.03.2021
Überdachung von Freigelände
2020-0.796.343 vom 29.12.2020
Verarbeitung, Vermarktung, Kennzeichnung und Lagerung
„Derzeit gibt es in diesem Bereich keine mittels Erlass geregelten Feststellungen.“
Archiv der Erlässe im Bereich der biologischen Produktion
(Stand: 12.12.2024)