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Kostenpflichtige Nachkontrollen
Mit der Novelle der LMSVG-Abgabenverordnung, BGBl. II Nr. 323/2007, die sich auf § 61 Abs. 1 Z 1 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG stützt, wird Art. 28 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz durchgeführt.Kostenpflichtige Nachkontrollen werden nach Wahrnehmung von lebensmittelrechtlichen Verstößen erforderlich. Details sind dem angefügten Runderlass zu entnehmen.
(6.02.2014)