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Kosmetik - Gute Herstellungspraxis (GMP)
Unter "guter Herstellungspraxis" bzw. GMP gemäß der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 versteht man ein Instrument zur Qualitätssicherung des Produktes, wodurch die Herstellung eines kosmetischen Mittels in reproduzierbarer, gleichbleibender Qualität gewährleistet werden soll.
Die Einhaltung der GMP gilt für alle Produktionsschritte, insbesondere für folgende Bereiche:
- Personal (ausreichende Fachkompetenz der verantwortlichen Personen)
- Betriebshygiene – Eignung und Sauberkeit der Räumlichkeiten
- Technische Ausrüstung einschließlich deren Kontrolle und Wartung
- Prüfung von Ausgangsmaterialien und Endprodukt
- Dokumentation des Herstellungsprozesses (Rückverfolgbarkeit!)
Die Grundsätze beziehungsweise Leitlinien einer guten Herstellungspraxis sind in den nachfolgenden Veröffentlichungen beschrieben:
- Leitlinie der österr. Codexkommission zur Herstellung kosmetischer Mittel gemäß den Grundsätzen der "Guten Herstellungspraxis" (Kosmetik-GMP)
- Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. (1992,1995): Kosmetik GMP. Leitlinien zur Herstellung kosmetischer Mittel. Frankfurt am Main
- Colipa-Guidelines "Good Manufacturing Practice of Cosmetic"
Stand April 2023