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27.03.2025 : Aktuelles zur MKS - Gesetzliche Maßnahmen
Die Slowakei und Ungarn melden am 25.3.2025. bzw. 26. 3.2025 weitere Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche. Der neu bestätigte ungarische Fall liegt in unmittelbarer Grenznähe, die Überwachungszone reicht auf das österreichische Staatsgebiet.
Lt. EU Recht wird mit 26.3.2024 aufgrund des ungarischen Maul- und Klauenseuche Ausbruchs auch in Österreich eine Überwachungszone eingerichtet, in der ergänzende Vorgaben verpflichtend einzuhalten sind. Österreich setzt damit umfangreiche Sofortmaßnahmen in Kraft um eine Einschleppung zu verhindern und eine Früherkennnung zu gewährleisten.
Innerhalb der in Österreich eingerichteten Zonen sind ergänzende Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtend einzuhalten. Das BMSGPK ersucht auch Halter:innen empfänglicher Tierarten außerhalb der Zonen weiterhin eindringlich darum, penibel auf allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen zu achten (saubere Stallkleidung, Quarantäne, Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln, Zutritt für Betriebsfremde zu Stallhaltungen verhindern, etc.) bzw. diese aufgrund der angespannten Lage in unseren Nachbarländern zu erhöhen!
In Österreich ist bisher kein MKS Fall aufgetreten.
Für Menschen sowie andere Tiere als Klauentiere stellt das Virus keine Gefahr dar!
Gesetzliche Maßnahmen
Kundmachung zur Festlegung einer Sperrzone zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche