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09.09.2020 Öffentlich - Änderung Falldefinition SARS-CoV-2

Die Falldefinition betreffend SARS-CoV-2 wurde geändert. Hier die aktuelle Defintion.

Bitte finden Sie nachfolgend zu Ihrer Information die aktualisierte SARS-CoV-2-Falldefinition, die wie gewohnt auf der Website des BMSGPK unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html verfügbar ist:

Falldefinition SARS-CoV-2 (vormals 2019-nCoV)   

Klinische Kriterien
Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mind. einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes

Labordiagnostische Kriterien
Direkter Erregernachweis: Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure in einer klinischen Probe mittels PCR

Verdachtsfall
Jede Person, die die klinischen Kriterien erfüllt.
Bei entsprechenden diagnostischen Befunden (z.B. laborchemische Parameter und/oder radiologischer Befund) und/oder infektionsepidemiologischen Hinweisen (z.B. vorangegangener Kontakt mit einem SARS-CoV-2-Fall, regionale Virusaktivität jener Gebiete, in denen sich die betroffene Person in den vergangenen 10 Tagen aufgehalten hat), die in Kombination mit der klinischen Symptomatik zu einem dringenden ärztlichen Verdacht auf das Vorliegen von COVID-19 führen, sollen auch Fälle, die andere klinische Kriterien und Symptome als die genannten (z.B. Erbrechen, Durchfall) aufweisen, als Verdachtsfälle eingestuft werden.

Bestätigter Fall
Jede Person mit direktem labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV-2, unabhängig von der Symptomatik.