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07.10.2020 Erlass: Verordnungen der Landeshauptleute und Bezirksverwaltungsbehörden Erlass betreffend die Mitteilung von Verordnungen der Landeshauptfrau/des
Landeshauptmannes und der Bezirksverwaltungsbehörden gemäß § 43a
Abs. 6 EpiG und § 7 Abs. 6 Covid-19-MG

§ 43a EpiG 1950 und §7 des COVID-19-MG idgF ermächtigen die Landeshauptfrau/den Landeshauptmann und die Bezirksverwaltungsbehörde zur Verordnungserlassung, wenn kein Verordnung des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers erlassen wurde oder zusätzliche Maßnahmen zu einer Bundesverordnung festgelegt werden sollen.

Der entsprechende Erlass des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Konsumentenschutz und Pflege (BMSGPK) wurde im Ordner Gesetze, VO, etc. abgelegt und ist mit Zugriffsrechten zugänglich.