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30.12.2020 : Öffentlich - Änderung der LabormeldeVO
Änderung der Verordnung betreffend elektronische Labormeldungen in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten wurde per 30.12.2020 geändert.
Die Änderungen in der LabormeldeVO beinhalten folgende Inhalte:
- Verlängerung der Ermächtigung des BMSGPK Meldungen zu prüfen und den Labors Zugangsdaten auszuhändigen bis 31. Dezember 2020
- Aufnahme der Datenkategorien Wohnsitz und soweit vorhanden Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse
Die Änderungen sind im RIS sowie im internen Ordner Gesetze, VO, Erlässe, Infos etc. abzurufen.