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26.01.2023 : Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest): Zahlreiche Ausbrüche in Österreich
Seit Jahresbeginn werden in Österreich zahlreiche Ausbrüche von Geflügelpest bei Wildvögeln, aber auch in geflügelhaltenden Betrieben verzeichnet. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Gebiete mit „stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ auszuweiten. Ziel dieser Maßnahme ist es, bestmöglich die Ansteckung von Hausgeflügel durch infizierte Wildvögel zu verhindern.
In „Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ muss Geflügel in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.
Geflügelhalter werden dringend ersucht die vorgesehenen Biosicherheitsmaßnahmen penibel einzuhalten um eigene und benachbarte Tiere zu schützen. Weitere Informationen finden Sie hier.