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15.12.2022 : Kennzeichnung von Equiden
Alle Equidenhalter/Unternehmer sind zur Meldung der Equiden auf Ihrem Betrieb verpflichtet (Privatpersonen, landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Betriebe). Die Meldungen können seit 20.06.2021 und müssen ab 01.01.2023 verpflichtend durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Meldung der Aufenthaltes von Equiden im VIS finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen zur Identifizierung von Equiden, dem Pferdepass oder innergemeinschaftlichem Verbringen finden Sie hier.