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18.02.2022 Österreich: Status „seuchenfrei“ in Bezug auf BVD

Durchführungsverordnung (EU) 2022/214 der Kommission vom 17. Februar 2022 zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung oder Aberkennung des Status „seuchenfrei“ für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und hinsichtlich der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für bestimmte gelistete Seuchen

Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/214 bzgl. BVD-Freiheit (gesamtes Hoheitsgebiet Österreichs) ist im öffentlichen Bereich sowie im internen Bereich unter ENetVet-IGH/TRACES-Amtliche Freiheiten und Zusatzgarantien, veröffentlicht.