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Bio-Kennzeichnung von Lebensmitteln


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Das EU-Bio-Logo („Bio-Blatt“) symbolisiert Europa und die Natur. Das EU-Bio-Logo sorgt sowohl für eine leichte Erkennbarkeit als auch für einen EU-weiten Verbraucher:innenschutz durch einheitliche Verwendungsbestimmungen für dieses Logo.

Woran erkenne ich Bio-Lebensmittel? 

Nur Lebensmittel, die nach den Vorschriften für die biologische Produktion hergestellt wurden, dürfen in der Kennzeichnung und Werbung die Bezeichnungen „biologisch“, „ökologisch“ und/oder daraus abgeleitete Abkürzungen wie „bio-“ oder „öko-“ führen.

Die korrekte Kennzeichnung sowie die Verwendung des EU-Bio-Logos auf verpackten Bio-Lebensmitteln sind EU-weit verpflichtend. In anderen Fällen, wie z. B. bei unverpackten Bio-Lebensmitteln oder bei Herkunft aus Drittländern, kann das Logo auf freiwilliger Basis verwendet werden, sofern alle rechtlichen Anforderungen dafür erfüllt sind.

Neben dem EU-Bio-Logo finden Konsument:innen Informationen über die Codenummer der jeweiligen Kontrollstelle sowie die Herkunft der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs. Zusätzlich zu dem EU-Bio-Logo dürfen auch noch andere nationale, regionale oder private Bio-Logos verwendet werden, wie z. B. das AMA-Biosiegel (ein AMA-Gütezeichen).

Was sagt die Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo über ein Lebensmittel aus?

Lebensmittel, die das EU-Bio-Logo tragen, erfüllen alle Anforderungen der EU-Bio-Verordnung, unter anderem dass

  • mind. 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs biologisch sind,
  • die Produkte keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten, nicht aus GVO bestehen oder aus oder durch GVO hergestellt worden sind und
  • die Einhaltung der Vorgaben mindestens einmal jährlich von einer unabhängigen Kontrollstelle bzw. Kontrollbehörde überprüft worden ist.

Was bedeuten die einzelnen Elemente der Bio-Kennzeichnung?

Wann immer das EU-Bio-Logo auf einem Produkt verwendet wird, müssen zusätzlich die Herkunft der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs sowie die Codenummer der jeweiligen Kontrollstelle im selben Sichtfeld angeführt werden. 

Die Herkunft der landwirtschaftlichen Produkte kann wie folgt angeführt sein:

  • „EU-Landwirtschaft“: mind. 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs wurden innerhalb der EU erzeugt;
  • „Nicht-EU-Landwirtschaft“: mind. 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs wurden außerhalb der EU erzeugt;
  • „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“: die Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs wurden teilweise innerhalb und teilweise außerhalb der EU erzeugt. 

Sind mind. 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs, aus denen sich das Erzeugnis zusammensetzt, in demselben Land, z. B. in Österreich oder einem Drittland, erzeugt worden, so kann die Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“ durch die Angabe dieses Landes oder dieses Landes und ihrer Region ersetzt oder um diese ergänzt werden.

Die Codenummer der jeweiligen Kontrollstelle ist wie folgt aufgebaut: AB-CDE-999, wobei

  • „AB“ der ISO-Code des jeweiligen Landes ist, in dem die letzte Kontrolle stattgefunden hat (z.B. für Österreich „AT“)
  • „CDE“ eine Abkürzung ist, die einen Bezug zur biologischen Landwirtschaft herstellt (z.B. „BIO“),
  • „999“ eine fortlaufende Referenznummer ist, mit der die Kontrollstelle eindeutig identifizierbar ist.

Beispiel: „AT-BIO-999“ bedeutet, dass der Hersteller dieses Bio-Lebensmittels von der Kontrollstelle mit der Codenummer 999 in Österreich auf die Einhaltung der Bio-Vorschriften regelmäßig überprüft wird. 

Die Codenummer der jeweiligen Kontrollstelle muss auf jedem Bio-Lebensmittel angegeben werden, auch wenn das EU-Bio-Logo nicht verwendet wird. 

Hier finden Sie eine Liste aller derzeit in Österreich beauftragten Kontrollstellen

Wann darf das EU-Bio-Logo nicht verwendet werden?

Verarbeitete Lebensmittel, die weniger als 95 % biologische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs enthalten, dürfen das EU-Bio-Logo nicht tragen. In diesem Zusammenhang sind Bio-Zutaten und Bio-Bezeichnungen ausschließlich im Zutatenverzeichnis anzugeben. Im Gegensatz zu Erzeugnissen von landwirtschaftlichen Nutztieren und Erzeugnissen aus der Aquakultur gelten Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei wild-lebender Tiere nicht als biologische Erzeugnisse und können daher auch nicht das EU-Bio-Logo tragen. 

Wer produziert und vertreibt Bio-Produkte in Österreich?

Die in Österreich zertifizierten Bio-Unternehmer:innen sind hier zu finden: http://www.easy-cert.com/htm/zertifikate.htm und https://www.bioc.info/search/producersearch 

Wo finde ich noch mehr Informationen zu Bio und Kennzeichnung?

Siehe: Biologische Produktion

Interessierte Konsument:innen finden auf der Homepage der Europäischen Kommission nähere Informationen zur biologischen Landwirtschaft, dem EU-Bio-Logo und der EU-Agrarpolitik.

Weiterführende Informationen zum österreichischen AMA-Biosiegel

Mehr Informationen über Lebensmittel-Kennzeichnung im Allgemeinen

 

„Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr und Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit.“

(9.4.2024)