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Türkei

Türkei Flagge

In die Türkische Republik können Lebendtiere, Erzeugnisse tierischer Herkunft und Produkte tierischer Herkunft exportiert werden

Lebendtiere

Die Zertifikate sind auf der türkischen Webseite veröffentlicht: 

Rinder

Exportzertifikat für Zuchtrinder (gültig ab 01.04.2024)

Hummeln

Exportzertifikat für Hummeln in die Türkei gültig ab 1.3.2014

Pferde

Exportzertifikat Pferde 07/2019


Unter folgendem Link sind die von der türkischen Behörde aufgrund von Tierseuchen gesperrten Länder abrufbar (Suchfunktion mittels Ländername sowie Tierseuche möglich):

https://yasakli.tarimorman.gov.tr/


Erzeugnisse tierischer Herkunft:

Es sind derzeit keine österreichischen Betriebe für den Export von frischem Rindfleisch in die Türkei zugelassen. 

Exporte von Produkten in Gelatinekapseln in die Türkei

Bei Export von Produkten pflanzlicher oder tierischer Herkunft in Gelatinekapseln, die aus Wiederkäuern hergestellt werden (aus Geweben außer Haut/Fell oder aus Knochen) in die Türkei ist ab 15.06.2019 folgender Zusatz in den Exportzertifikaten notwendig:  

„Die in dem das Gesundheitszertifikat mit der Nummer … begleitende Produkt enthaltene Gelatine entspricht der EU Verordnung mit der Nr. 999/2011.“ 

Des weiteren sind folgende Anhänge zu beachten::

Anhang 1: Declaration of Competent Authority - (Nur für Länder, deren BSE Status von der OIE als „kontrollierbar“ oder „unbestimmt“ eingestuft wird - auszufüllen von der kontrollierenden Behörde.)

Anhang 2: Manufacturer Declaration für Gelatinekapseln - (Unabhängig vom BSE-Status - auszufüllen vom Produzenten der Gelatinekapseln)


Zertifikate: Stand September 2023

Exportzertifikat für Eierzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr, sondern für die Verwendung als Futtermittel bestimmt sind 

Exportzertifikat für Fleischextrakte, die für die Verwendung als Geschmacksverstärker in der Heimtierfutterproduktion bestimmt sind

Exportzertifikat für behandelte Jagdtrophäen und andere Tierpräparate von Vögeln und Huftieren, die aus Knochen, Horn, Hufen, Klauen, Geweihen, Zähnen, Tierhäuten oder Fellen bestehen

Exportzertifikat für Gelatine und Kollagen, das nicht für den menschlichen Verzehr, sondern für die Verwendung als Futtermittel oder für die Verwendung außerhalb der Futtermittelkette bestimmt ist

Exportzertifikat für behandelte Schweineborsten


Zertifikat für Milcherzeugnisse:

Exportzertifikat Milcherzeugnisse (Stand: 1.1.2017)

Informationen zur Türkei beim Österreichischen Außenministerium
Türkisches Landwirtschaftsministerium

(21.09.2016)