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Türkei
In die Türkische Republik können Lebendtiere, Erzeugnisse tierischer Herkunft und Produkte tierischer Herkunft exportiert werden
Lebendtiere
Die Zertifikate sind auf der türkischen Webseite veröffentlicht:
Rinder
Exportzertifikat für Zuchtrinder (gültig ab 01.04.2024)
Hummeln
Exportzertifikat für Hummeln in die Türkei gültig ab 1.3.2014
Pferde
Exportzertifikat Pferde 07/2019
Unter folgendem Link sind die von der türkischen Behörde aufgrund von Tierseuchen gesperrten Länder abrufbar (Suchfunktion mittels Ländername sowie Tierseuche möglich):
https://yasakli.tarimorman.gov.tr/
Erzeugnisse tierischer Herkunft:
Es sind derzeit keine österreichischen Betriebe für den Export von frischem Rindfleisch in die Türkei zugelassen.
Exporte von Produkten in Gelatinekapseln in die Türkei
Bei Export von Produkten pflanzlicher oder tierischer Herkunft in Gelatinekapseln, die aus Wiederkäuern hergestellt werden (aus Geweben außer Haut/Fell oder aus Knochen) in die Türkei ist ab 15.06.2019 folgender Zusatz in den Exportzertifikaten notwendig:
„Die in dem das Gesundheitszertifikat mit der Nummer … begleitende Produkt enthaltene Gelatine entspricht der EU Verordnung mit der Nr. 999/2011.“
Des weiteren sind folgende Anhänge zu beachten::
Anhang 1: Declaration of Competent Authority - (Nur für Länder, deren BSE Status von der OIE als „kontrollierbar“ oder „unbestimmt“ eingestuft wird - auszufüllen von der kontrollierenden Behörde.)
Anhang 2: Manufacturer Declaration für Gelatinekapseln - (Unabhängig vom BSE-Status - auszufüllen vom Produzenten der Gelatinekapseln)
Zertifikate: Stand September 2023
Exportzertifikat für behandelte Schweineborsten
Zertifikat für Milcherzeugnisse:
Exportzertifikat Milcherzeugnisse (Stand: 1.1.2017)
Links:
Informationen zur Türkei beim Österreichischen Außenministerium
Türkisches Landwirtschaftsministerium
(21.09.2016)