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Indien

Nach Indien können Erzeugnisse tierischer Herkunft exportiert werden.


Basierend auf neu in Kraft tretende indische Rechtsbestimmungen müssen ab 1. Februar 2023 ALLE Lebensmittelbetriebe, die beabsichtigen folgende Produkte nach Indien zu exportieren, bei der indischen Lebensmittelbehörde FSSAI registriert sein: 

  • Milch und Milcherzeugnisse
  • Fleisch und Fleischerzeugnisse einschliesslich Geflügel, Fisch und deren Produkte
  • Eipulver
  • Säuglingsnahrung
  • „Nutraceuticals“ (medizinisch-/pharmakologisch wirksame Nahrungsbestandteile) 

Registrierungsprozess für die Meldung von Lebensmittelbetrieben an Indien/FSSAI: 

  1. jeder Betrieb der beabsichtigt (eines oder mehrere der) oben genannte/n Produkte nach Indien zu exportieren, füllt das Registrierungs-Formular (siehe unten) aus und schickt es an das BvZert unter export@gesundheitsministerium.gv.at UND
  2. stellt parallel dazu einen Antrag um Erteilung einer Ausfuhrberechtigung (nach Indien) beim zuständigen Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG) welches bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Ausfuhrberechtigung per Bescheid erteilt
  3. Das BvZert prüft und bearbeit die eingegangene/n Registrierungsmeldung/en und leitet diese nach Bestätigung durch das BAVG an FSSAI mit dem Ersuchen um Registrierung weiter
  4. Nach entpsrechender Bestätigung werden die registrierten Betriebe auf der Website von FSSAI unter https://sites.fssai.gov.in/refom/  veröffentlicht

 Formular FSSAI

Indien führt weiters zusätzliche neue Anforderungen im Wesentlichen in Form unilateraler Export – Gesundheitsbescheinigungen (diese beziehen sich ausnahmslos auf indische Rechtsmaterien!)  für die Kategorien Milch und Milcherzeugnisse, Fleisch und Fleischerzeugnisse (inkl. Geflügel) sowie Fisch und Fischereierzeugnisse ein.

Die geforderten und zu verwendenden (Modell-)Zertifikate sowie weitere wichtige Informationen werden zeitgerecht auf dieser Seite zur Verfügung gestellt !


Zeugnisse:

Veterinärzertifikat für Milch- und Milchprodukte (gültig ab 01. Juli 2024)