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25.03.2022 : Ukraine - vereinfachte Lebensmittelkennzeichnung bei Problemstellungen aufgrund der Ukrainekrise
FAQ Lebensmittelkennzeichnung Zutatenverzeichnis
Wie ist im Hinblick auf die Kennzeichnung von Lebensmitteln vorzugehen, wenn beispielsweise Sonnenblumenöl oder eine andere Zutat aufgrund der aktuellen Ukraine Krise nicht als Zutat verwendet werden kann?
Die Verwendung von Aufklebern (Stickern) zur Aktualisierung der Lebensmittelinformationen ist zulässig, sofern eine Irreführung ausgeschlossen ist.
Bei Verwendung von Verpackungsmaterialien auf denen das Anbringen von Aufklebern aus technischen Gründen nicht möglich ist (z.B. Tiefkühlprodukte), muss beim Inverkehrbringen auf die Aktualisierung der Lebensmittelinformation auf andere geeignete Weise deutlich und allgemein verständlich hingewiesen werden (zum Beispiel durch Aushang bei der Tiefkühlvitrine in unmittelbarer Nähe zum Produkt o. Ä.).
Demonstrative Beispiele – wenn in der Zutatenliste Sonnenblumenöl durch Rapsöl ersetzt wird è Sticker:
- „Sonnenblumenöl durch Rapsöl ersetzt“ oder
- „Aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Sonnenblumenöl ist dieses durch Rapsöl ersetzt“
- etc.