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12.04.2025 Novelle der MKS-Sofortmaßnahmenverordnung Ab Montag, den 14. April 2025 werden bestehenden Importbeschränkungen im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) gezielt angepasst werden.

Ab Montag gilt eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK), mit der die bestehenden Importbeschränkungen im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) gezielt angepasst werden. Konkret wird das bisher flächendeckende Einfuhrverbot für bestimmte tierische Produkte aus Ungarn auf jene Gebiete beschränkt, die gemäß EU-Seuchenrecht als Schutz-, Überwachungs- oder weitere Sperrzonen ausgewiesen sind.

Diese Maßnahmen waren und sind Teil eines umfassenden Vorsorgekonzepts, das Österreich in enger Abstimmung mit der AGES, den Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission umsetzt. Ziel bleibt es, die Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche auf österreichisches Staatsgebiet zu verhindern.

Die Veterinärbehörden in Ungarn und der Slowakei haben zwischenzeitlich intensive Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung ergriffen. Die aktuelle Lageeinschätzung erlaubt es nun, das Importverbot geografisch zu differenzieren – unter Beibehaltung eines hohen Schutzniveaus. mehr