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14.09.2023 : Verordnung über Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden
Seit 1. September 2023 gilt für Kantinen und Großküchen, etwa in Krankenhäusern, Schulen oder Betrieben, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung.
Diese nun vorliegende Verordnung dient im Wesentlichen dazu, dass in der Gemeinschaftsverpflegung (Großküchen) die Verbraucher:innen über die Herkunft von Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Geflügel- oder Wildfleisch, Milch und Ei in Speisen informiert werden. Zudem werden alle Anbieter:innen von Gemeinschaftsverpflegung (wie Restaurants) im Fall einer freiwilligen Auslobung der Herkunft dazu verpflichtet, die entsprechenden Nachweise für die Richtigkeit der Angabe zu führen.
Zu diesem Thema wurde von Land schafft Leben ein PODCAST mit SL Dr. Ulrich Herzog veröffentlicht.
Weitere Informationen und FAQ's dazu sind unter Lebensmittel / Kennzeichnung auf dieser Seite zu finden.