Inhalt
18.04.2024 : Geflügelpest in Österreich Aufhebung der Gebiete mit stark erhöhtem Risiko
BGBl. II Nr. 103/2024 - 2. Novelle 2024 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft
Ab dem 1. Oktober 2023 bis zum April 2024 wurden in Österreich in insgesamt vier Geflügelhaltungen (ein Tierpark und drei Hobbyhaltungen) Geflügelpest festgestellt. In allen Bundesländern - mit Ausnahme Salzburgs – wurde der Erreger auch bei Wildvögeln gefunden. Da sich in den letzten Wochen die Situation europaweit und auch in Österreich verbessert hat, ist eine neuerliche Risikobewertung durchgeführt worden.
Ab dem 18. April 2024 tritt die 2. Novelle 2024 der Geflügelpest-Verordnung in Kraft. Mit dieser Änderung werden alle Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko aufgehoben. Derzeit gibt es in Österreich noch einige Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, in denen besondere Biosicherheitsmaßnahmen gelten. mehr