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Lebensmittel für spezielle Gruppen
Ausschließliche Rechtsverbindlichkeit besitzen die im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich kundgemachten Fassungen.
Mit 20. Juli 2016 wurde das Konzept diätetischer Lebensmittel abgeschafft und mit der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 ein neuer Rechtsrahmen für eine begrenzte Anzahl genau definierter Kategorien von Lebensmitteln geschaffen, nämlich für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung. In diesem Zusammenhang sind noch folgende nationale Verordnungen zu beachten:
BGBl. II Nr. 112/1998 idgF
Verordnung über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung, geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 324/2007
BGBl. II Nr. 133/1998 idgF
Verordnung über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (Beikostverordnung), geändert durch die Verordnungen BGBl. II Nr. 200/1999 und BGBl. II Nr. 175/2012
Merkblatt: Meldung von Lebensmitteln für spezielle Gruppen
Das Merkblatt enthält umfassende Informationen für die Meldung von Lebensmitteln für spezielle Gruppen.
(30.1.2024)