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Übersicht der Europäischen Kommission zur Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den GVO-Anbau
Das Ergebnis der Ausoptierung der Mitgliedstaaten gemäß der Übergangsphase (Art. 2c) der Richtlinie 2015/412/EU bezüglich des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen ist auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar. In Summe haben 19 Mitgliedstaaten – darunter auch Österreich - erfolgreich von diesem Recht Gebrauch gemacht.