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FAQ zur nationalen Herkunftskennzeichnung

FAQ zum Verordnungsentwurf über die Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern als primäre Zutaten in Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung

1) Weshalb wird auf nationaler Ebene eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für unverpackte Lebensmittel eingeführt?

Die Bedeutung der regionalen Herkunft ist stark gestiegen.

So ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher mitunter schwierig, Informationen über die Herkunft in der Gemeinschaftsverpflegung zu erhalten, um eine bewusste Auswahl treffen zu können.

2) Ist diese nationale Vorgangsweise mit dem EU-Recht vereinbar?

Für unverpackte Lebensmittel, wie Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung, gibt es keine harmonisierten europäischen Bestimmungen.

Das europäische Kennzeichnungsrecht, konkret die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, erlaubt den Mitgliedstaaten, einzelstaatliche Vorschriften für Aspekte zu erlassen, die nicht harmonisiert sind.

3) Welche Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung sind umfasst?

In den Geltungsbereich der Verordnung fallen alle Betreiber:innen von Großküchen (öffentlich und privat), die regelmäßig eine grundsätzlich konstante Personengruppe mit Speisen im Rahmen eines längerfristigen Auftrages versorgen.

Zudem fallen bezüglich der freiwilligen Herkunftsauslobung alle Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung in den Geltungsbereich der Verordnung d.h. auch die Gastronomiebetriebe.

4) Worüber müssen die Großküchen informieren?

Die Informationsverpflichtung der Betreiber:innen von Großküchen, betrifft bestimmte Speisen, die Fleisch, Milch und Ei als Zutat enthalten.

In der Anlage der Verordnung findet sich ein Speisenkatalog, der die Speisen aufzählt, über deren Herkunft der Zutaten zu informieren ist. So ist z.B. bei Gulasch über die Herkunft des verwendeten Rindfleisches zu informieren oder bei Eierspeise über die Herkunft der verwendeten Eier.

5) Worüber müssen alle Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung (also auch Gasthäuser, Cafés etc.) informieren?

Bei freiwilliger Auslobung der Herkunft von Zutaten in Speisen, besteht für alle Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung (darunter auch Gasthäuser, Cafés, Restaurants etc.) die Verpflichtung sicherzustellen, dass diese Informationen zutreffend und somit nicht irreführend sind. Es müssen somit Nachweise vorliegen, die die Herkunft belegen.

Darunter fallen auch Obst und Gemüse, etwa als regional beworbener Spargel oder Eierschwammerl.

6) Weshalb trifft die Gastronomie nicht dieselbe Kennzeichnungsverpflichtung wie die Großküchen?

Die Normierung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in bestimmten Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung erfolgte unter Berücksichtigung des Aktionsplans nachhaltige öffentliche Beschaffung, der unter anderem vorsieht, dass in Großküchen der öffentlichen Hand, eine Information über die Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern verpflichtende Vertragsbedingung für die Beschaffung von Verpflegungsdienstleistungen sein soll.

Großküchen soll eine Vorreiterrolle betreffend die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung zukommen.

7) Wann wurde die Verordnung kundgemacht?

Die Verordnung wurde am 16. März 2023 unter BGBl. II Nr. 65/2023 kundgemacht.



Stand: 14.06.2023