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FAQ "100% Östereich" - Verwendung, Antrag, Kriterien

Wer darf das Logo verwenden?

Das Logo dürfen nur jene gewerbliche Fleischereien verwenden, die den österreichischen Ursprung ihres Fleischangebots ausloben wollen und die Kriterien einhalten können.


Welche Kriterien muss eine Fleischerei für das Logo erfüllen?

  • Gewerbliche Fleischereibetriebe, die garantieren können, dass das Fleisch das sie in ihrer Theke offen verkaufen, für die jeweils beworbene Tierart von Tieren stammt, die in Österreich geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden, können das Logo beantragen.
  • Der Betrieb verpflichtet sich durch den Nutzungsvertrag zur Einhaltung dieser Kriterien.
  • Der Betrieb muss die zum Beweis nötigen Unterlagen, wie etwa Lieferscheine oder Viehverkehrsscheine so aufbewahren, dass er jederzeit den Beweis der rechtmäßigen Nutzung des Zeichens gegenüber der Lebensmittel-Behörde antreten kann. Eine reine Mengenstromaufzeichnung ist nicht ausreichend.
  • Wird in der Fleischerei auch Fleisch von Tieren verkauft, die nicht in Österreich geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden (z.B. Lamm aus Neuseeland), so ist dieses Fleisch in der Theke von österreichischem Fleisch streng zu trennen und die Herkunft anzugeben.


Wie kann eine Fleischerei das Logo beantragen?

Mit der Bundesinnung telefonisch oder per Mail Kontakt aufnehmen. Der Verpflichtungsvertrag wird zugeschickt und muss firmenmäßig gezeichnet per Post, per Fax oder per Email zurückgeschickt werden.


An wen wendet sich eine Fleischerei für nähere Auskünfte?

Fleischereien bekommen alle Informationen bei der "Bundesinnung Lebensmittelgewerbe".

Wiedner Hauptstraße 63,
1045 Wien
Tel: 0590-900-3651
Fax: 01-504-3613
Email: lebensmittel.natur@wko.at

Die Liste der teilnehmenden Betriebe wird regelmäßig auf der Homepage der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe veröffentlicht.