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Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Zierfische in Europa

Das für die Vollziehung des Gentechnikgesetzes (GTG), BGBl. Nr. 510/1994 i.d.g.F., zuständige Bundesministerium für Gesundheit und Frauen teilt mit, dass neuerlich gentechnisch veränderte Zierfische im europäischen Handel aufgetaucht sind.

In den Niederlanden, Großbritannien, Deutschland und aktuell in Dänemark sind insbesondere gentechnisch veränderte Zebrabärblinge der Spezies Danio rerio (möglicherweise auch Brachydanio rerio) in Verkehr gebracht worden. Der Ursprung dieser Fische stammt aus Asien (insbesondere Taiwan, Singapur und Malaysia). In Verkehr gebracht werden offenbar auch Nachzüchtungen dieser Fische, die, da auch sie das Fluoreszenzgen (RFP-Gen) in sich tragen, ebenfalls gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind.

Das Inverkehrbringen von in der EU nicht zugelassenen GVO (RL 2001/18/EG) ist verboten und gemäß § 109 Abs. 2 GTG mit Strafe bedroht.

Es ist nicht auszuschließen, dass auch österreichische Zoofachhändler – vorerst aus Unwissenheit über die gegebene Rechtslage – solche Fische in Verkehr bringen könnten. In Frage dafür kommen insbesondere rote Zebrabärblinge der Spezies Danio rerio oder Brachydanio rerio.

Die einfachste erste Form der Kontrolle wäre eine Bestrahlung des Fisches mit UV-Licht, um die Fluoreszenz festzustellen; wenn Fluoreszenz vorliegt, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen gentechnisch veränderten Fisch.

Gemäß der Information des deutschen Zoofachhandels sind transgene Zierfische aber auch an ihrer unnatürlichen Farbe erkennbar: Zebrabärblinge schimmern neongelb, grün oder rot.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat diesbezüglich Kontakt mit dem österreichischen Fachhandel aufgenommen, um die österreichischen Zoofachhändler auf den vorliegenden Sachverhalt und die gegebene Rechtslage aufmerksam zu machen und damit einem illegalen Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Aquariumsfische auch in Österreich vorzubeugen.

(17.05.2017)