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Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) informiert über die Bereiche Lebensmittel- und Verbraucherschutz sowie Tiergesundheit und Tierschutz.

Die Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit ist ein Serviceangebot des BMSGPK und richtet sich gezielt an 

  • Mitarbeiter:innen von Behörden
  • Veterinärmediziner:innen
  • Unternehmen im Bereich Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelqualität
  • den Tierhandel und Tierprodukthandel
  • Personen die im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz tätig sind

Seit Mai 2020 wird diese Seite auch für den Öffentlichen Gesundheitsbereich im BMSGPK genutzt und die betroffenen Behörden und Organisationen (Bund, Länder, BVB, AGES, GÖG etc.) erhalten Zugriff auf die geschützten Inhalte. Weitere Informationen

Topthemen

Blauzungenkrankheit

Derzeit gibt es in Österreich Ausbrüche von BTV Serotyp 3 (BTV-3) in Vorarlberg sowie Ausbrüche von BTV Serotyp 4 (BTV-4) in Kärnten und in der Steiermark. Bei einem BTV Ausbruch in Tirol wird der Serotyp noch abgeklärt. Bis 15. Oktober 2024 waren insgesamt 55 Betriebe von Ausbrüchen mit BTV betroffen.

Nach den letzten Ausbrüchen von BTV im Jahr 2016 (BTV-4) wurde die Krankheit in Österreich erfolgreich getilgt und bei der WOAH wurde der Freiheitsstatus für Österreichs erklärt. Aufgrund der Ausbrüche im September 2024 wurde dieser Freiheitsstatus sowohl bei der EU als auch der WOAH ausgesetzt. Das Vektormonitoring wurde wiederaufgenommen und das nationale BTV – Überwachungsprogramm verstärkt. Mit Impfungen gegen BTV-3 wurden begonnen, auch die Immunisierung gegen andere Serotypen ist möglich. Amtliche Untersuchungen für Verbringungen lebender empfänglicher Tiere werden von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (NRL) durchgeführt. Das Verbringen von klinisch gesunden Tieren ist innerhalb Österreichs ohne weitere Auflagen möglich; für Verbringungen in Mitgliedstaaten der EU sowie Drittländer stehen ausreichend Kapazitäten für PCR –Tests zur Verfügung. Weitere Informationen.

Geflügelpestsituation in Österreich

Mit 19.09.2024 wurde erstmalig in der Saison 2024/2025 hochpathogene aviäre Influenza Subtyp H5N1 bei tot aufgefundenen Wildvögeln im Burgenland (Bezirk Neusiedl am See) sowie mit 04.10.2024 in einer Kleinhaltung in Oberösterreich (Bezirk Braunau) nachgewiesen.
Am 09.10.2024 wurde ebenfalls im Bezirk Braunau ein erster Ausbruch in einem Geflügelbetrieb gemeldet und die entsprechenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in die Wege geleitet.
Die Situation wird laufend beobachtet. Österreichweit sind tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel und jeder Verdacht bei gehaltenen Vögel umgehend der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Weitere Informationen

Bericht 2024 über die Entwicklungen betreffend Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Tierschutz

Der Bericht 2024 über die Entwicklungen betreffend Lebensmittelsicherheit, Veterinärwesen und Tierschutz gemäß § 11 Abs. 2 KoDiG (Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz) ist der erste seiner Art. Ergänzend zu dem alle 2 Jahre erscheinenden Tierschutzbericht und der Vielzahl an Publikationen auf den Webseiten des Ressorts bzw. der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bietet dieser Bericht den Leser:innen einen Überblick zu den Behördentätigkeiten, die dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zugeordneten sind. Weitere Informationen.

Tiergesundheitsgesetz 2024

Das neue Tiergesundheitsgesetz 2024, welches mit 1. Juli 2024 in Kraft tritt, bringt neben diversen Klarstellungen auch Erleichterungen im Vollzug des Tiergesundheitsrechts mit sich. Überblicksinformationen sowie FAQs finden Sie auf folgender Seite: Tiergesundheitsgesetz 2024.

Pest der kleinen Wiederkäuer

In zwei Mitgliedstaaten der europäischen Union ist die Pest der kleinen Wiederkäuer aufgetreten: sowohl in Griechenland, als auch in Rumänien sind Schafe und Ziegen an dieser hochkontagiösen Tierseuche erkrankt. Das Risiko einer Verschleppung des Virus (insbesondere auch bei Transporten von symptomlosen, aber bereits infizierten Tieren) ist groß. Auch Schlachtkörper infizierter Tiere und Rohmilch können zu einer weiteren Verbreitung beitragen. 
Die Europäische Kommission fordert alle Mitgliedstaaten auf, besonders wachsam zu sein. Besonders bei Verbringungen von Schlachtschafen aus Rumänien ist derzeit höchste Vorsicht geboten. Weitere Information

Afrikanische Schweinepest

In den vergangenen Wochen hat sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) immer weiter ausgebreitet. Am 5. September 2023 wurde ein totes Wildschwein in der Gemeinde Fagersta in Schweden gefunden, welches tags darauf positiv auf Afrikanische Schweinepest getestet wurde. Schweden hat eine infizierte Zone um den Fundort errichtet. Weitere positiv getestete Wildschweine wurden mittlerweile gemeldet. Mit Schweden ist das 24. europäische Land von der die Afrikanische Schweinepest betroffen. Das aktuelle Geschehen in mehreren Ländern des Balkans ist besonders in Hinblick auf die Urlaubssaison und den intensiven Personenverkehr für Österreich besorgniserregend. Auch die Situation in den direkten Nachbarländern (DE, SK, HU, IT) bleibt unverändert angespannt, da regelmäßig Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen gemeldet werden. Sollten Sie in Österreich ein totes Wildschwein (auch Unfallwild) auffinden, bitte melden Sie dieses der örtlich zuständigen Behörde! Einen umfassenden Überblick der Tierseuchenlage in Europa und die Risikoeinschätzung für Österreich liefert der monatlich aktualisierte Tierseuchenradar

Es wird eindringlich von einer Mitnahme von Schweine- oder Wildschweinefleisch und von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten (Polen, Kroatien, Litauen, Lettland, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Rumänien, Griechenland und Italien) gewarnt. Produkte aus privater Erzeugung, die nicht einer amtlichen Kontrolle im Herkunftsland unterzogen wurden, stellen ein großes Risiko für die österreichische Tierpopulation dar! Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt überlebensfähig, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern. Weitere Informationen.

West-Nil-Virus-Infektion

Seit August 2024 wurden bei Vögeln und Pferden viele Ausbrüche von West Nil Fieber festgestellt. Weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelle Lage in Österreich".

ACHTUNG:
Die West-Nil-Virus-Infektion ist eine meldepflichtige Tierseuche gemäß Tiergesundheitsrecht.
Bei Verdacht (u.a. neurologische Störungen bei Pferden) muss die zuständige Behörde (Amtstierarzt/-ärztin) umgehend verständigt werden. 


Veranstaltungshinweis: Internationales Treffen zum Thema "One Health" in Wien

Im Jahr ihres 100 jährigen Bestehens der „World Organisation for Animal Health (WOAH)“ wurde im Juni 2024 gemeinsam mit der WHO, der FAO und der UNEP und mit Unterstützung des Veterinärbereichs des BMSGPK und der AGES ein wichtiges Quadriparteit-Treffen des europäischen Raums an der Veterinärmedizinischen Universität Wien abgehalten. Das Treffen in Wien wurde von Sektionsleiter Dr. Ulrich Herzog eröffnet, er wurde kürzlich erneut zum 1. Vizepräsident der Regionalkommission der Region Europa gewählt. Gleichzeitig war dies die letzte öffentliche Veranstaltung von WOAH Generaldirektorin Dr. Monique Eloit, welche mit 1. August 2024 das Amt an Dr. Emanuell Souberyran übergibt. 

Diese Veranstaltung ist Teil einer Reihe von Konferenzen und Workshops, die weltweit organisiert werden, um die Wichtigkeit des „One-Health“-Ansatzes hervorzuheben und die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen zu fördern. Die enge Verbindung zwischen tierischer, menschlicher und ökologischer Gesundheit wird angesichts der globalen Herausforderungen durch zoonotische Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden sowie durch den Treiber der globalen Klimaveränderung immer deutlicher. 

Bei der Konferenz in Wien sind Vertreter:innen der Sektoren öffentliche Gesundheit, Tiergesundheit und Umweltgesundheit aus 53 Ländern in Europa und Zentralasien zusammengekommen um aktuelle Herausforderungen und Fortschritte zu diskutieren. mehr

Lebensmittel

Lebensmittel - Verordnung über Angaben der Herkunft von Zutaten in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden

Die vorliegende Verordnung dient im Wesentlichen dazu, dass in der Gemeinschaftsverpflegung (Großküchen) die Verbraucher:innen über die Herkunft von Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Geflügel- oder Wildfleisch, Milch und Ei in Speisen informiert werden. Zudem werden alle Anbieter:innen von Gemeinschaftsverpflegung (wie Restaurants) im Fall einer freiwilligen Auslobung der Herkunft dazu verpflichtet, die entsprechenden Nachweise für die Richtigkeit der Angabe zu führen. Weitere Informationen.

Land schafft Leben PODCAST mit SL Dr. Ulrich Herzog mit Informationen zur Verordnung

Seit 1. September 2023 gilt für Kantinen und Großküchen, etwa in Krankenhäusern, Schulen oder Betrieben, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Hier muss nun angegeben werden, woher Fleisch, Milch und Eier in den angebotenen Speisen kommen. Aber wie funktioniert das eigentlich genau – und wie kann so eine Herkunftskennzeichnung in der Praxis aussehen? Diese und viele andere Fragen beantwortet Ulrich Herzog, der Leiter der Sektion Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Gespräch mit Hannes Royer. Der gelernte Tierarzt erzählt von den Anfängen der Herkunftskennzeichnung zur Zeit des BSE-Skandals, warum es noch keine Kennzeichnungspflicht für die Gastronomie gibt und woran hier auf EU-Ebene gerade gearbeitet wird: „Ein nachhaltiges Lebensmittelsystem hat soziale Nachhaltigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Nachhaltigkeit zu umfassen. Und das geht weit über die reine Herkunft hinaus.“ Für Hannes Royer und seinen Gast ist klar: Transparenz auf Österreichs Tellern ist wichtig, denn nur so können sich die Konsument:innen auch aktiv für gewisse Produktionsbedingungen entscheiden.