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Arzneimittel bei Tieren

Die Anwendung von Tierarzneimitteln ist im Tierarzneimittelkontrollgesetz und darauf basierenden Verordnungen geregelt. Mit diesem Gesetz wurde 2002 eine Spezialnorm über die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, geschaffen. 

Neben den hier aufgeführten Informationen finden Tierärztinnen und -ärzte weitere Informationen über Arzneimittel auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Detaillierte Informationen über die Kontrolle tierischer Lebensmittel auf Rückstände von Tierarzneimitteln und Hormonen finden Sie auf der Webseite der AGES.