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Grüne Gentechnik - Genetisch veränderte Lebensmittel und -zutaten

Anmeldungen gem. Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten wurden entweder in der Zwischenzeit vom Markt genommen oder in ein "existing product" gemäß Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 überführt.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission: ec.europa.eu/food/dyna/gm_register/index_en.cfm

Mit 18. April 2004 ist die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel in Kraft getreten. Alle neuen Anträge auf Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln sind nach dieser Verordnung zu stellen. Für bereits unter der Verordnung (EG) Nr. 258/97 gestellte Anträge gelten Übergangsma?nahmen gemä? Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003.

Mit 3. März 2006 wurde erstmals ein Produkt nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 zum Inverkehrbringen in der EU zugelassen. Es handelt sich dabei um Lebensmittel, die aus der genetisch veränderten Maissorte 1507 bestehen, diese enthalten oder aus dieser gewonnen werden. In der Zwischenzeit erfolgte die Marktzulassung weiterer GVOs nach dieser Rechtsvorschrift betreffend?genetisch veränderten Mais, Zuckerrübe, Soja, Baumwolle und Raps. Nähere Informationen finden Sie unter folgende Links:

Zusätzlich wurden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 noch eine Reihe von Derivaten aus gentechnisch verändertem Mais, aber auch Soja, Raps, Baumwolle etc. als "bereits existierende Erzeugnisse" der Kommission gemeldet und von dieser in das Community Register of GM Food and Feed under Article 8 and 20 of the Regulation (EC) 1829/2003 aufgenommen, welche alle rechtmäßig vor dem 18. April 2004 in Verkehr gebracht worden sind. Für all diese Produkte musste - sofern deren weiteres Inverkehrbringen beabsichtigt ist - gemäß den Bestimmungen des Art. 8 ein Antrag auf Erneuerung der Zulassung nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 eingebracht werden.