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Mehrjähriger Integrierter Kontrollplan (MIK)

Der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und der faire Wettbewerb entlang der Lebensmittelkette einschließlich Tiergesundheit, Gentechnikfreiheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit erfordern ein System amtlicher Kontrollen. Dieses amtliche Kontrollsystem sorgt dafür, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Verpflichtungen nachkommen. Entlang der Lebensmittelkette integriert der "Mehrjährige, Integrierte Kontrollplan 2021-2023" (MIK 2021-2023) die amtlichen Lebensmittelkontrollen, Futtermittelkontrollen, Kontrollen auf Gentechnikfreiheit, Tiergesundheitsüberwachung, Tierschutzkontrollen, Pflanzengesundheitsüberwachung, Pflanzenschutzmittelkontrollen, die BIO-Kontrollen und die Kontrollen der Qualitätsangaben. Durch eine risikobasierte Vorgangsweise kann mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen Effizienz und Effektivität bestmöglich erreicht werden.

Koordiniert vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz repräsentiert dieser Plan einen gemeinsamen Ansatz des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, des Bundesministeriums für Finanzen, der Länder und der AGES. Die Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus bei Mensch und Tier durch die Gewährleistung sicherer Lebensmittel und andere Erzeugnisse und Produkte, die in der Lebensmittelkette verwendet werden, die Gewährleistung von einwandfreien Waren (wie z. B. Lebensmittel, Futtermittel und Pflanzen), die Aufrechterhaltung des Tier- und Pflanzengesundheitsstatus und die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen sind die gemeinsamen Ziele dieser amtlichen Kontrollen. Der Mehrjährige Integrierte Kontrollplan stellt somit auch einen Beitrag sowohl für den vorbeugenden Gesundheitsschutz als auch für die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft dar.

Dieser MIK wurde nun für die Periode 2021-2023 erstellt und beschreibt Ziele, Behördenstrukturen und die Vorgangsweisen der Behörden. Er stellt damit auch einen Beitrag zur Transparenz der behördlichen Tätigkeit entlang der Lebensmittelkette dar. Er ist die Grundlage für konkrete Kontrollpläne, Kontroll- und Monitoringprogramme sowie Schwerpunktaktionen. Gegenüber der Vorversion, MIK 2020-2022, sind die wesentlichsten Änderungen die Einrichtung des Bundesamtes für Verbrauchergesundheit (BAVG) und des Lebensmittelkompetenzzentrums.

Der MIK 2021-2023 enthält auch Hinweise auf weiterführende Informationen und Berichte wie z.B. den  Lebensmittelsicherheitsbericht oder den Zoonosenbericht.

Dieser aktualisierte österreichische mehrjährige Kontrollplan ersetzt den „Mehrjährigen Integrierten Kontrollplan 2020-2022“ und ist auf der AGES-Homepage https://www.ages.at/themen/mehrjaehriger-integrierter-kontrollplan zu finden.

Im Archiv finden sie die drei Mehrjährigen Integrierten Kontrollpläne der letzten Jahre.